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   OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99   

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OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99 (https://dejure.org/1999,4257)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.1999 - 5 Bs 118/99 (https://dejure.org/1999,4257)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 5 Bs 118/99 (https://dejure.org/1999,4257)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Absolventen der Hochschulstudiengänge Pädagogik und Sozialpädagogik von der Approbation als Psychologische Psychotherapeuten; Ausschluss von Absolventen der Hochschulstudiengänge Pädagogik und Sozialpädagogik von der Approbation ...

  • vpp.org (Zusammenfassung und Auszüge)

    Anspruch auf wirtschaftliche Sicherung während des Rechtsstreits über Approbation/Kassenzulassung - Wegfall des Erstattungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2754
  • NJW 1999, 2755
  • DVBl 2000, 722 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Ist die Antragstellerin danach in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG betroffen, erscheint es ernstlich zweifelhaft, daß ihr Ausschluß von der Möglichkeit, im Rahmen der Übergangsvorschriften des PsychThG eine Approbation als Psychologische Psychotherapeutin erlangen zu können, den Anforderungen an eine verfassungsgemäße Übergangsregelung genügt, wenn Veränderungen in der gesetzlichen Regelung von Berufen oder Berufsfeldern vorgenommen werden (vgl. z.B. BVerfG, BVerfGE 21, S. 173 ff.; 25, S. 236 ff.; 32, S. 1 ff.; 34, S. 252 ff.; 55, S. 185 ff.; 68, S. 272, 286 f.; 75, S. 246 ff.; Urt. v. 27.10.1998, NJW 1999, S. 841).

    Auch hinsichtlich der bisher bereits in einem Berufsfeld Tätigen erfordern Schließungen oder Vereinheitlichungen eines Berufs, insbesondere aber der Entzug von Berechtigungen, mit denen nicht akute Mißstände in der Berufswelt unterbunden werden sollen, zwar Übergangsregelungen für diesen Personenkreis, insbesondere wenn die Veränderungen - wie vorliegend - binnen kurzer Frist durchgeführt werden sollen (vgl. z.B. BVerfGE 32, S. 1, 36; 34, S. 252, 256; 68, S. 272, 286 f.; BVerfG NJW 1999, S. 841, 845).

    Jedoch besteht von Verfassungs wegen kein rechtlicher Gesichtspunkt, der den Gesetzgeber dazu zwingt, den "Besitzstand" der bisher im Beruf(sbild) Tätigen völlig unangetastet zu lassen (vgl. BVerfG, BVerfGE 21, S. 173, 183; 68, S. 272, 286; BVerfG NJW 1999, S. 841, 845).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht, daß sich bei Übergangsregelungen - insbesondere bei langjähriger Berufspraxis - die Rechtfertigung für die Überleitung gerade auch aus der in der Berufsausübung gewonnenen Erfahrung ergibt, die geringere theoretische Vorbildungen kompensiert (vgl. z.B. BVerfGE 68, S. 272, 287; BVerfG NJW 1999, S. 841, 845).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Ist die Antragstellerin danach in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG betroffen, erscheint es ernstlich zweifelhaft, daß ihr Ausschluß von der Möglichkeit, im Rahmen der Übergangsvorschriften des PsychThG eine Approbation als Psychologische Psychotherapeutin erlangen zu können, den Anforderungen an eine verfassungsgemäße Übergangsregelung genügt, wenn Veränderungen in der gesetzlichen Regelung von Berufen oder Berufsfeldern vorgenommen werden (vgl. z.B. BVerfG, BVerfGE 21, S. 173 ff.; 25, S. 236 ff.; 32, S. 1 ff.; 34, S. 252 ff.; 55, S. 185 ff.; 68, S. 272, 286 f.; 75, S. 246 ff.; Urt. v. 27.10.1998, NJW 1999, S. 841).

    Jedoch besteht von Verfassungs wegen kein rechtlicher Gesichtspunkt, der den Gesetzgeber dazu zwingt, den "Besitzstand" der bisher im Beruf(sbild) Tätigen völlig unangetastet zu lassen (vgl. BVerfG, BVerfGE 21, S. 173, 183; 68, S. 272, 286; BVerfG NJW 1999, S. 841, 845).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Vor allem bietet Art. 12 Abs. 1 GG, der auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung abzielt, grundsätzlich keinen Schutz gegen neue Konkurrenz für einen Beruf, der selbst unangetastet bleibt, und gibt es kein subjektives Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 7, S. 377, 408; 31, S. 8, 31; 34, S. 252, 256).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Zwar hat das Bundessozialgericht wiederholt die Auffassung vertreten, daß psychotherapeutisch tätige Psychologen und Heilpraktiker in verfassungsrechtlich zulässiger Weise von der selbständigen und eigenverantwortlichen Beteiligung an der Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen seien (vgl. z.B. Nachweis in BVerfGE 78, S. 179, 187); Grundlage für diese Auffassung war § 122 Abs. 1 RVO, wonach die kassenärztliche Behandlung durch approbierte Ärzte geleistet wurde und andere Personen nur zur Hilfeleistung herangezogen werden konnten, wenn der Arzt sie anordnete oder in dringenden Fällen kein Arzt herangezogen werden konnte.
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Daß sich an diesem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. bereits BVerfGE 11, S. 30, 39 ff.; 25, S. 236, 250) frühzeitig betonten Umstand seither etwas Wesentliches geändert hat, ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Selbst wenn ein solches Vertrauen in eine ihr - bezogen auf den Studienabschluß - günstige Regelung seit Einbringung der im Bundestag beratenen Fassungen der Gesetzentwürfe im Jahre 1993 nicht bestehen konnte, entbindet dies den Gesetzgeber bei der Schaffung von Übergangsvorschriften im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 GG nicht davon, das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren (vgl. z.B. BVerfGE 75, S. 246, 266 f.; 78, S. 179, 193).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht, daß sich bei Übergangsregelungen - insbesondere bei langjähriger Berufspraxis - die Rechtfertigung für die Überleitung gerade auch aus der in der Berufsausübung gewonnenen Erfahrung ergibt, die geringere theoretische Vorbildungen kompensiert (vgl. z.B. BVerfGE 68, S. 272, 287; BVerfG NJW 1999, S. 841, 845).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Auch hinsichtlich der bisher bereits in einem Berufsfeld Tätigen erfordern Schließungen oder Vereinheitlichungen eines Berufs, insbesondere aber der Entzug von Berechtigungen, mit denen nicht akute Mißstände in der Berufswelt unterbunden werden sollen, zwar Übergangsregelungen für diesen Personenkreis, insbesondere wenn die Veränderungen - wie vorliegend - binnen kurzer Frist durchgeführt werden sollen (vgl. z.B. BVerfGE 32, S. 1, 36; 34, S. 252, 256; 68, S. 272, 286 f.; BVerfG NJW 1999, S. 841, 845).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Als Ausfluß der Gestaltungsfreiheit ist bei einer derartigen Zielsetzung auch ein gewisser "Überschuß" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen hinzunehmen (vgl. dazu z.B. BVerfGE 25, S. 236, 247 f.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
    Unter Berücksichtigung des Umstands, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur in Anfechtungssachen, sondern auch in Vornahmesachen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes verlangt, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. z.B. BVerfG, BVerfGE 79, S. 69, 74 f.; Kammerentscheidung v. 25.7.1996, DVBl. 1996, S. 1367 f.; Kammerentscheidung v. 27.5.1998, NVwZ-RR 1999, S. 217 f.), hat die Antragstellerin auch einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht.
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

  • SG Hamburg, 31.05.1999 - S 3 KA 79/99
  • OVG Hamburg, 07.06.2000 - 5 Bs 124/00

    Anspruch auf vorläufige Erteilung einer Approbation als "Psychologische

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  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04

    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die

    Auch das OVG Hamburg hat sie sich in einer Eilentscheidung zueigen gemacht (Beschluss vom 23. Juni 1999 - 5 Bs 118/99 - NJW 1999, 2754 ff.).
  • VGH Hessen, 04.02.2016 - 7 A 983/15

    Rechts der Heilberufe - Zulassung zur Ausbildung zur Psychologischen

    Die Zulassung von Bewerbern für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit einer Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b) PsychThG) rechtfertigt sich daraus, dass das Studium in diesen Fächern besondere Kenntnisse über die Entwicklungspsychologie von Kindern und Jugendlichen vermittelt, die die Absolventen dazu befähigen, nach Abschluss der psychotherapeutischen Ausbildung eine qualitativ hochwertige Psychotherapie bei psychisch gestörten Kindern und Jugendlichen zu erbringen (BT-Drucksache 13/8035, S. 14; BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2004 - 3 C 11/04 -, juris Rdnr. 29; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 5 Bs 118/99 -, NJW 1999, 2754, 2758; Beschluss vom 29. Juni 1999 - 5 Bs 180/99 -, juris Rdnr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2000 - 9 S 2492/99

    Approbation als Psychologischer Psychotherapeut

    Davon geht auch die bisher vorliegende Rechtsprechung aus (OVG Münster, Beschluß vom 29.04.1999, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluß vom 23.06.1999, NJW 1999, 2754).

    Dem dürfte auch nicht entgegenstehen, daß Psychotherapie zumindest in manchen anderen Studiengängen auch Prüfungsgegenstand ist (so OVG Hamburg, Beschluß vom 23.06.1999, a.a.O. für den Studiengang Sozialpädagogik in Hamburg).

  • OVG Hamburg, 20.08.2009 - 3 Bs 104/09

    Einstweilige Anordnung bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens- faktischer

    Das Beschwerdegericht hat auf dieser Linie wiederholt in Fällen des Abschiebungsschutzes und darüber hinaus einstweilige Anordnungen auf der Grundlage einer Folgenabwägung erlassen (Beschl. v. 6.3.2009, 3 Bs 47/09; v. 22.1.2009, 3 Bs 206/08; v. 20.1.2009, 3 Bs 9/09; v. 26.11.2008, 3 Bs 223/08; v. 23.6.1999, 5 Bs 118/99; v. 24.6.1997, OVG Bs VI 25/97).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09

    Rücknahme einer vorläufig erteilten, den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau

    Aus diesem Beschluss hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 6. Juni 2000 (- 5 Bs 124/00 -, ArztR 2000, 345) zu Recht den Schluss gezogen, dass danach die Verfassungskonformität der Übergangsregelung des § 12 Abs. 3 und 4 PsychThG nicht mehr bezweifelt werden könne und deshalb in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.1999 - 5 Bs 118/99 -, NJW 1999, 2754) der Erlass einer einstweiligen Anordnung ausscheide, durch die die zuständige Behörde verpflichtet werde, einem Antragsteller ohne abgeschlossenes Psychologiestudium vorläufig eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten zu erteilen.
  • OLG Dresden, 24.11.1999 - 8 U 2958/99

    Kündigung von Direktunterrichtsverträgen zum Erwerb einer staatlichen

    aa) Hintergrund zahlreicher aktueller Rechtsstreite (vgl. OVG Hamburg NJW 1999, 2754; OVG Münster NJW 1999, 2760; weitere Nachweise bei Stock, NJW 1999, 2702 ff) und auch einer derjenigen Verfassungsbeschwerden, die Gegenstand der beiden oben zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts waren, ist ein rein wirtschaftlicher.
  • VG Köln, 20.01.2023 - 7 L 1410/22
    Selbst wenn eine Vorwegnahme der Hauptsache anzunehmen wäre, bliebe noch Raum für eine Regelungsanordnung, die von der Rechtsprechung beispielsweise im Fall einer vorläufigen Approbation eines Arztes oder einer Psychologischen Psychotherapeutin zugelassen worden sei (OVG Münster, NJW 1995, 1632; OVG Hamburg NJW 1999, 2754).
  • VG Oldenburg, 08.04.2003 - 13 B 4768/02

    ADS-Therapie; Eignung; Jugendhilfeträger; Träger der Jugendhilfe

    Möglicherweise ist dies mit einem auch durch Art. 3 Abs. 1 GG gewährleisteten Vertrauensschutz der Antragstellerin jedenfalls bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Rechtsstreits in der Hauptsache nicht vereinbar (vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 5 BS 118/99 -, NJW 1999, 2754; durch diesen Beschluss wurde abweichend von den Übergangsregelungen des PsychThG eine vorläufige Probation einer Psychotherapeutin ausgesprochen).
  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371

    Straßenverkehrsrecht: Wiedererlangung der Fahreignung nach Alkoholabhängigkeit

    Vielmehr darf der akademische Grad des Diplom-Psychologen von jedermann geführt werden, der ein Studium der Psychologie mit der Diplomprüfung abgeschlossen hat; eine solche Ausbildung muss nicht einmal notwendig die Teildisziplin "Klinische Psychologie" umfassen (vgl. HambOVG vom 23.6.1999 NJW 1999, 2754).
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